Fischereiverein Weil im Schönbuch e.V.
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Fischereiprüfung

Die staatliche Fischerprüfung wird durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg abgenommen.

 

Dabei sind 60 Fragen aus den nachfolgend genannten Sachgebieten schriftlich zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen Ausbilder des Fischereiverbandes die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein. Die Kursteilnahme ist nach dem Fischereigesetz Pflicht und Zulassungsbedingung zur Prüfung.

 

Vorbereitungslehrgang

Pflichtvorbereitungslehrgang - Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiverbände und der ihnen angeschlossenen Fischereivereine die Teilnehmer in die Theorie und Praxis der Fischerei ein.

 

Nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan werden folgende Sachgebiete in Wort und Bild behandelt:

 

Allgemeine Fischkunde  (mind. 4 Std.)

Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische

 

Spezielle Fischkunde  (mind. 4 Std.)

Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation,

Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln

 

Gewässerökologie und Fischhege  (mind. 8 Std.)

Wasser - Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, 

Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten

Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung von Fischen

 

Theoretische Ausbildung  (mind. 3 Std.)

 

Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch  (mind. 4 Std.)

 

Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten  (mind. 2 Std.)

 

Gesetzeskunde  (mind. 5 Std.)

Für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen.

 

Mindestpflichtstunden  = 30 Std.

 

Am Ende des Vorbereitungslehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis. Diesen benötigen Sie für die Fischerprüfung.

 

 

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