Fischereiverein Weil im Schönbuch e.V.
FischereivereinWeil im Schönbuch e.V.

Hüttenbenutzung

Für die Nutzungs des Vereinsheim gelten die nachstehenden Vorschriften

 

Hausordnung

  1. Das Vereinsheim dient in erster Linie zur Pflege der Kameradschaft und als Treffpunkt für Vereinsmitglieder.
  2. Die Nutzung des Vereinsheims, seinen Einrichtungen und des Geländes ist grundsätzlich auf eigene Gefahr, sowie auf die Verantwortung der einzelnen Vereinsmitglieder geregelt. Der Fischereiverein Weil im Schönbuch e.V. übernimmt keine Haftung.
  3. Bei der Benutzung des Vereinsheims und seinen Einrichtungen sin die Betreiber bzw. Nutzer angewiesen schonend damit umzugehen. Festgestellte, entstandene Schäden oder Mängel am Haus, Inventar oder auf dem Grundstück sind sofort dem Hüttenwart oder dem Vorsitzenden mitzuteilen.
  4. Der Nutzer wird für sämtliche selbst verursachte Schäden haftbar gemacht. Wird das Vereinsheim von einer Gruppe benutzt, so haftet derjenige, der in der Anmeldung eingetragen ist sofern der eigentliche Verursacher nicht festgestellt werden kann.
  5. Das Nutzungsentgeld für private Veranstaltungen und Feiern beträgt zurzeit für Vereinsangehörige 50,00 € für Abend- sowie 30 € für Vor- bzw. Nachmittagsveranstaltungen. Es gelten die internen Preise. Eine Vermietung an Nichtmitglieder ist nicht vorgesehen.
  6. Die im Vereinsheim zur Verfügung stehenden Getränke sind bei Veranstaltungen in aller Regle zu verköstigen. Falls nicht vorhandene Getränke mitgebracht werden, so wird pro Flasche ein getränkespezifisches „Korkgeld“ – in Absprache mit dem Hüttenwart – in Rechnung gestellt.
  7. Das Vereinsheim ist grundsätzlich inkl. seiner Einrichtungen und Inventar in sauberen und ordentlichen Zustand (Boden nass hinausgewischt) wieder zu übergeben bzw. zu verlassen. Fallen notwendige Reinigungsarbeiten an, wird dafür ein Pauschalbetrag von 50,00 € erhoben.
  8. Beim Verlassen des Vereinsheims sind die Fensterläden zu verriegeln und alle Türen (inklusive der Nebengebäude) ordnungsgemäß abzuschließen.
  9. Die Vorstandschaft, der Verantwortliche bzw. Vereinsangehörige sind bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung berechtigt, die Veranstaltung aufzulösen oder entsprechende Personen des Geländes zu verweisen. Im Übrigen gilt diese Regelung für das komplette Vereinsgelände.
  10. Die jeweiligen Preise für Getränke oder Speisen sind er ausgehängten Preisliste zu entnehmen
  11. Eventuelle Veranstaltungen sind dem Vorstand bzw. dem Hüttenwart anzuzeigen. Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang gegenüber nicht Vereinsmitglieder.
  12. Das Parken am Vereinsheim ist im Sommer wie im Winter verboten. Es bestehen Auflagen der Kommune. Die Zufahrt zum Vereinsheim ist nur für Anlieferung, Versorgung und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude und seinen Einrichtungen erlaubt. Parkmöglichkeiten bestehen auf unserem Parkplatz unterhalb des Sees.
  13. Im Vereinsheim gilt absolutes Rauchverbot

Die Vorstandschaft
März 2015

 

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