Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
anbei haben wir Ihnen wichtige Infos zur Fischerei zusammengestellt.
Landesfischereiverband
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.lfvbw.de
Fischereischein
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (Fischereiprüfung). Die Vorbereitungslehrgänge finden im Frühjar und im Herbst statt. Informationen zu den Vorbereitungslehrgängen finden Sie unter http://www.lfvbw.de Prüfungen finden landeseinheitlich statt jeweils am 2. Samstag im Mai und am 3. Samstag im November.
Fischereiprüfung
Die staatliche Fischerprüfung wird durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg abgenommen. Dabei sind 60 Fragen aus den nachfolgend genannten Sachgebieten schriftlich zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein. Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen Ausbilder des Fischereiverbandes die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein. Die Kursteilnahme ist nach dem Fischereigesetz Pflicht und Zulassungsbedingung zur Prüfung.
Vorbereitungslehrgang
Pflichtvorbereitungslehrgang - Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiverbände und der ihnen angeschlossenen Fischereivereine die Teilnehmer in die Theorie und Praxis der Fischerei ein.
Nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan werden folgende Sachgebiete in Wort und Bild behandelt:
Mindestpflichtstunden = 30 Stunden. Am Ende des Vorbereitungslehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis. Diesen benötigen Sie für die Fischerprüfung.
Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn Sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind. 18. Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Die Fischereiverbände empfehlen den Jugendlichen, in die Jugendgruppe eines Fischereivereins einzutreten. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.